Zählerbefundprüfung

Misst mein Zähler richtig?

Sie haben Bedenken, dass Ihr Strom, Gas oder Trinkwasserzähler Ihren Verbrauch korrekt misst? Als Ihr zuständiger Messstellenbetreiber stehen wir Ihnen bei der Fehlersuche gerne zur Seite. In den meisten Fällen können Sie die Ursache sogar selbst feststellen. Eine Checkliste und weiterführende Informationen zu einer eventuellen Befundprüfung finden Sie weiter unten.

Haben Sie danach immer noch den Verdacht, dass mit Ihrem Zähler etwas nicht stimmt, können Sie eine Zählerbefundprüfung (gemäß den §§ 39 und 51 der Mess- und Eichverordnung) beauftragen. Diese wird dann von einer unabhängigen, staatlich anerkannten Prüfstelle durchgeführt.

Wer trägt die Kosten für die Zählerbefundprüfung?

Ist Ihr Verbrauchszähler tatsächlich defekt und besteht die Prüfung nicht, übernehmen selbstverständlich wir die angefallenen Kosten für die Befundprüfung. Für eine mögliche Rechnungskorrektur ist Ihr Energie- und Trinkwasserlieferant verantwortlich.

Ist Ihr Verbrauchszähler voll funktionsfähig und besteht die Prüfung, ist das zwar eine gute Nachricht – die Kosten dafür übernehmen dann allerdings Sie als Antragsteller. Bitte haben Sie Verständnis dafür.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten setzten sich zusammen aus den Montagekosten und den Kosten der Prüfstelle. Diese liegen zum Beispiel bei einem Haushaltszähler zwischen 200 und 300 Euro.

Was passiert, wenn bei meinem Verbrauchszähler tatsächlich ein abweichender Verbrauch ermittelt wurde und dadurch ggfs. eine Rechnungskorrektur notwendig wird?

Wir als Netzbetreiber übermitteln die korrigierten Verbrauchswerte per Marktkommunikation an Ihren Lieferanten. Eine etwaige Rechnungskorrektur geht von Ihrem Lieferanten aus.

Ist die Prüfstelle unabhängig?

Ja. Es handelt sich um eine unabhängige, staatlich anerkannte Prüfstelle.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen zur Zählerbefundprüfung finden Sie auf der Internetseite des Eichamtes oder der Verbraucherzentrale.


Was Sie selbst tun können, um mögliche Ursachen festzustellen

Hat sich Ihr Verbrauchsverhalten geändert? Das können beispielsweise ein neues Hobby oder ein veränderter Tagesablauf sein.

Haben Sie vor kurzem Geräte mit einem hohen Energieverbrauch, beispielsweise ein Klimagerät, in Betrieb genommen?

Haben Sie seit kurzem ein oder sogar mehrere Elektrofahrzeuge, die Sie zu Hause aufladen?

Sind Sie sicher, dass Sie den Zählerstand korrekt abgelesen haben und es sich nicht um einen einfachen Zahlendreher handelt?

Sind Sie sich sicher, dass keine Verwechslung vorliegt und Sie den Stand am richtigen Zähler abgelesen haben?

Haben Sie Ihren Zählerstand über einen längeren Zeitraum beobachtet? Wir empfehlen, den Stromverbrauch mindestens zwei Wochen lang täglich zu notieren, um z. B. Unregelmäßigkeiten im Verbrauchsverlauf zu erkennen.

Haben Sie uns Ihren Zählerstand regelmäßig mitgeteilt? Erhalten wir keinen Zählerstand, ermitteln wir Ihren Stromverbrauch mit Hilfe von historischen Verbrauchswerten.

Hat sich der Abrechnungszeitraum Ihres Stromlieferanten im Vergleich zum Vorjahr geändert? (z.B. zwölf Monate statt elf Monate)

Ist es möglich, dass Dritte Ihren Strom mitnutzen (Stromdiebstahl)?

Versteckte Stromfresser

  • Vermeiden Sie vereiste Kühl- und Gefrierschränke.
  • Fernseher, Waschmaschinen und Geräte älteren Datums verbrauchen oftmals sehr viel mehr Strom als neue Geräte.
  • Häufig behindern Kalkablagerungen auf Heizstäben von Boilern etc. eine effiziente Erwärmung des Wassers. So benötigt der Boiler deutlich mehr Energie.
  • Oftmals führen kleinere Fehler innerhalb von Geräten (z. B. in der Steuerung) zu einem erhöhten Stromverbrauch. Die Funktionalität des Geräts ist allerdings in vielen Fällen nicht eingeschränkt, das heißt der Verbraucher bemerkt den Defekt nicht sofort.

Tipp: Alle Sicherungen abschalten

Wenn auf diese Weise keine plausible Erklärung für den erhöhten Verbrauch gefunden werden sollte, können Sie bei Ihrem Stromzähler selbst eine erste Überprüfung durchführen: Schalten Sie alle Elektrogeräte in Ihrem Haushalt aus, indem Sie sämtliche Sicherungen herauszunehmen und kontrollieren dann, ob der Zähler noch läuft.

Bei einigen Herstellern geschieht dies sofort und bei einigen wenigen wird der Zähler noch ganz langsam weiterlaufen, bis die rote Kontrollmarke im Sichtfenster erscheint (max. eine Umdrehung). Dann muss auch der Zähler still stehen bleiben. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an den Zählerservice unter der Rufnummer 0800/557-5410.

Der Verbrauch bei einem digitalen Zähler wird durch eine blinkende LED-Leuchte oder einen blinkenden Balken im Display angezeigt.

Tipp: Konzessioniertes Installationsunternehmen anrufen

Bevor Sie sich für eine Befundprüfung entscheiden, können Sie alternativ auch einen Elektroinstallateur beauftragen, der die Situation vor Ort überprüft.

Hat sich Ihr Verbrauchsverhalten geändert? Das können beispielsweise Zuwachs in der Familie oder ein veränderter Tagesablauf sein.

Haben Sie oder Ihr Installateur Einstellungen an der Gasheizung vorgenommen/geändert?

Sind Sie sicher, dass Sie den Zählerstand korrekt abgelesen haben und es sich nicht um einen einfachen Zahlendreher handelt?

Sind Sie sich sicher, dass keine Verwechslung vorliegt und Sie den Stand am richtigen Zähler abgelesen haben?

Haben Sie Ihren Zählerstand über einen längeren Zeitraum beobachtet? Wir empfehlen, den Gasverbrauch mindestens zwei Wochen lang täglich zu notieren, um z. B. Unregelmäßigkeiten im Verbrauchsverlauf zu erkennen.

Haben Sie uns Ihren Zählerstand regelmäßig mitgeteilt? Erhalten wir keinen Zählerstand, ermitteln wir Ihren Gasverbrauch mit Hilfe von historischen Verbrauchswerten.

Hat sich der Abrechnungszeitraum Ihres Gaslieferanten im Vergleich zum Vorjahr geändert? (z.B. zwölf Monate statt elf Monate)

Ist es möglich, dass ihre Gasanlage eine Undichtigkeit hat?

Versteckte Gasfresser

  • Undichtigkeit in der Gasanlage.
  • Falsch eingestellte Gasheizungsanlage.
  • Schlechte Brennwerte durch schlecht oder gar nicht gewartete Gasheizungsanlagen.

Tipp: Konzessioniertes Installationsunternehmen anrufen

Um erstmal genaueres über den erhöhten Gasverbrauch herauszufinden, kann man einen Gas- und Wasserinstallateur zur Hilfe holen.

Dieser kann eine sogenannte Gebrauchsfähigkeitsprüfung (Leckmengenmessung und in Augenscheinnahme der Gasanlage) der Gasleitung durchführen, um festzustellen das die Gasanlage dicht ist.

Außerdem kann er die Einstellung der Gasheizungsanlage überprüfen und/oder die Anlage ggf. reinigen, wenn das nicht jährlich vorgenommen worden ist.

Hat sich Ihr Verbrauchsverhalten geändert? Das können beispielsweise Zuwachs in der Familie oder ein veränderter Tagesablauf sein.

Die Sommer werden heißer und somit wird die Gartenbewässerung höher.

Haben Sie erdverlegte Leitungen, wo sich ein Rohrbruch nicht direkt bemerkbar machen kann?

Sind Sie sicher, dass Sie den Zählerstand korrekt abgelesen haben und es sich nicht um einen einfachen Zahlendreher handelt?

Sind Sie sich sicher, dass keine Verwechslung vorliegt und Sie den Stand am richtigen Zähler abgelesen haben?

Haben Sie Ihren Zählerstand über einen längeren Zeitraum beobachtet? Wir empfehlen, den Wasserverbrauch mindestens zwei Wochen lang täglich zu notieren, um z. B. Unregelmäßigkeiten im Verbrauchsverlauf zu erkennen.

Haben Sie uns Ihren Zählerstand regelmäßig mitgeteilt? Erhalten wir keinen Zählerstand, ermitteln wir Ihren Wasserverbrauch mit Hilfe von historischen Verbrauchswerten.

Versteckte Wasserfresser

  • Rohrbruch in der Inneninstallation
  • Tropfende Wasserhähne
  • Durchlaufende WC-Spülungen
  • Gartenbewässerung mit Frischwasser
  • Defektes KFR-Ventil (kombiniertes Freistromventil mit Rückflussverhinderer)

Tipp: Eigenständige Überprüfung

Überprüfen Sie ihre WC-Spülkästen und Zapfhähne auf Durchlaufen oder Tropfen bzw. achten sie auch bei Spülkästen auf die eingestellte Spülmenge (6 Liter oder 9 Liter)

Tipp: Konzessioniertes Installationsunternehmen anrufen

Um dann genaueres über den erhöhten Wassererbrauch herauszufinden, kann man auch einen Gas- und Wasserinstallateur zur Hilfe holen.

Dieser sollte die Funktion ihres KFR-Ventils überprüfen, damit sichergestellt ist das der Rückflussverhinderer im Ventil funktioniert. Sollte der Rückflussverhinderer defekt sein und es kommt im Wassernetz zu Druckschwankungen, zieht sich das Wasser ins Netz zurück und wird vom Wasserzähler rückwärts gezählt. Da der Wasserzähler im Rücklauf langsamer zählt, als wenn dieser vorwärtsläuft, entsteht dort eine Differenz die zu erhöhtem Wasserverbrauch führt.

Dieser kann ihre Wasserhausinstallation abdrücken und somit kontrollieren, ob ein Rohrbruch vorliegt.


Befundprüfung beauftragen

Sie haben sich für eine Befundprüfung entschieden. Was sind die nächsten Schritte?

  1. Sie konnten trotz Checkliste keine Ursache finden? Dann wenden Sie sich gerne an uns und beantragen eine Befundprüfung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0800/557-5410. 

  2. Wir senden Ihnen den Antrag zur Befundprüfung – vorzuweise per E-Mail zu - und Sie schicken uns den unterschriebenen Antrag per Post zurück an: NEW Netz GmbH, 42110 Mönchengladbach, Abteilung 423/3.

Wichtig: Das unterschriebene Originaldokument ist zwingend zur Vorlage beim Eichamt oder den staatlich anerkannten Prüfstellen notwendig.

  1. Anschließend vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin an dem Ihr Verbrauchszähler ausgebaut und durch ein neues Gerät ersetzt wird.
  2. Der demontierte Verbrauchszähler wird gemeinsam mit dem Antrag an die von Ihnen ausgewählte, unabhängige, staatlich anerkannte Prüfstelle übergeben.
  3. Die Prüfstelle führt die Zählerbefundprüfung nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen durch. Nach vorheriger Terminabsprache können Sie dabei gerne anwesend sein. Das Ergebnis wird in einem rechtsgültigen Prüfschein dokumentiert und Ihnen sowie uns, der NEW Netz als Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber, zugeschickt.
  4. Falls der Defekt Auswirkungen auf Ihren Zählerstand (Verbrauch) hat, führen wir eine Verbrauchskorrektur durch und übermitteln diese per Marktkommunikation an Ihren Stromlieferanten. Möglicherweise ergeben sich aus einem zu viel oder zu wenig abgerechneten Messwert Erstattungs- oder Nachzahlungsansprüche.

Bitte beachten:

Die Bearbeitungszeit der Befundprüfung liegt nicht im Verantwortungsbereich der NEW Netz GmbH, sondern obliegt allein den Eichämtern oder den staatlich anerkannten Prüfstellen. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird Ihnen dies in Schriftform umgehend zugeschickt. Bis dahin bitten wir Sie, von Nachfragen zur Dauer der Prüfung abzusehen.